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Deutschland-Ticket

Das Ticket für die ganz große Freiheit. Dein Deutschland-Ticket ermöglicht dir beliebig viele Fahrten im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland. Zum unschlagbar günstigen Preis.

Tarifstand: 01.01.2026

Deutschland-Ticket (D-Ticket)


Preisstufe€/Monat
Deutschland63,00

Dein Ticket

  • gilt im deutschlandweiten Nahverkehr
  • gültig in der 2. Klasse
  • für 1 Kalendermonat mit automatischer Verlängerung
  • monatlich kündbar bis zum 10. des Vormonats
  • digital als Handy-Ticket oder Chipkarte
  • für dich persönlich (nicht übertragbar)

Tipp

  • Du bist unter 21 oder unter 27 und noch in Ausbildung? Dann fährst du günstiger mit dem D-Ticket JugendBW.
  • Das Deutschland-Ticket gibt es auch als Job-Ticket mit 5 % Rabatt plus Arbeitgeberzuschuss. Am besten sprichts du dein Unternehmen darauf an. Das Deutschland-Ticket Job kann nur vom Arbeitgeber beantragt werden.

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Fragen & Antworten (FAQ) zum D-Ticket

Das Ticket gilt in Bus, Bahn und Stadtbahn im gesamten HNV und darüber hinaus im Nahverkehr in ganz Deutschland. Alle U-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse im Regional- und Stadtverkehr können benutzt werden. Dazu zählen auch S-Bahnen und Regionalzüge (RE, RB, MEX). In den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) sowie bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain oder FlixBus gilt das Deutschland-Ticket nicht.

Das Deutschland-Ticket ist als monatlich kündbares Abonnement bei den HNV-Abo-Centern in Heilbronn (SWHN) und Künzelsau (NVH) erhältlich. Im Abo-Center Heilbronn kann das Abo auch über Abo-Online oder die mein-hnv App gebucht werden. Über die App wird das Abo auch als Handyticket ausgegeben. Alternativ ist das Deutschland-Ticket bei den Abo-Centern in Heilbronn und Künzelsau auch auf Chipkarte erhältlich. Für die Bestellung auf Chipkarte gibt es den HNV-Deutschland-Ticket-Bestellschein (PDF).

Das Deutschland-Ticket auf Chipkarte kann im HNV bis zum 15. des Vormonats bestellt werden.

Das Deutschland-Ticket als Handyticket gibt es auch für Kurzentschlossene. Über die mein-hnv App (ABO-Center Heilbronn) kann das Abonnement auch noch im laufenden Monat gestartet werden. Der Einstieg ins Abo ist bis zum 20. des laufenden Monats möglich. Der volle Monatspreis wird trotzdem fällig.

Die Kündigung des D-Ticket-Abos ist monatlich möglich. Hierbei gilt bundesweit einheitlich der 10. des Vormonats als Kündigungsfrist.

Eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren ist nicht möglich. Für die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern gelten jeweils die tariflichen Regelungen vor Ort. Kinder unter 6 Jahren sind weiterhin kostenlos unterwegs.

Im HNV gilt: Ein Hund kann bei Fahrten innerhalb des HNV-Gebiets kostenfrei mitgenommen werden. Außerhalb der Sperrzeit von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr ist auch die Mitnahme eines Fahrrads kostenfrei möglich ist. Innerhalb der Sperrzeit muss eine Fahrradkarte gelöst werden. Fahrräder können grundsätzlich nur im Schienenverkehr mitgenommen werden. Ausnahmen bilden die Regiobuslinien.

Infos zur Mitnahme allgemein

Das Deutschland-Ticket gilt für die 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist möglich, wenn die örtlichen Verkehrsverbünde diese Möglichkeit anbieten.

Bei Fahrten im HNV kann die 1. Klasse genutzt werden, wenn eine 1. Klasse-Zuschlagkarte gelöst wird. Diese gilt in Verbindung mit dem D-Ticket nicht nur im Nahverkehr innerhalb des HNV, sondern darüber hinaus in ganz Baden-Württemberg. Erhältlich ist die 1. Klasse-Zuschlagskarte an den Fahrscheinautomaten und im DB-Kundencenter im Hauptbahnhof Heilbronn.

Für junge Menschen in Baden-Württemberg gibt es das D-Ticket JugendBW. Dabei handelt es sich um ein vergünstigtes Deutschland-Ticket.

Das Deutschland-Ticket gibt es auch als vergünstigtes Job-Ticket. Allerdings nur für Beschäftigte von Unternehmen, die einen Rahmenvertrag mit dem HNV zum Deutschland-Ticket Job abgeschlossen haben.

Die Stadt Heilbronn unterstützt Leistungsberechtigte beim Kauf eines Deutschland-Tickets monatlich mit zehn Euro. Wie der Zuschuss beantragt wird, erklärt die Stadt auf ihrer Website.

Bürger*innen des Landkreises Heilbronn, die Leistungen nach Kapitel 3 oder 4 SGB XII empfangen, können ein vergünstigtes Deutschland-Ticket beziehen. Nähere Informationen dazu gibt es beim Landratsamt Heilbronn auf Anfrage (mobilitaet-nahverkehr@landratsamt-heilbronn.de).