Mitnahme
Du fährst nicht allein? Hier erfährst du, was gilt, wenn du weitere Personen, einen Hund oder auch dein Fahrrad mitnehmen willst.
Für die Tageskarte Plus, das Franken-Abo Plus und das HNV-Job-Ticket gibt es spezielle Mitnahmeregelungen. Auf der jeweiligen Ticketseite findest du die Details dazu.
- Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder von Kindergartengruppen brauchen in Begleitung einer erwachsenen Person mit gültigem Fahrschein kein Ticket.
- Eine Aufsichtsperson kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren bzw. Kinder einer Kindergartengruppe kostenlos mitnehmen.
- Bei der Tageskarte Plus gilt: pro Tageskarte können bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren bzw. Kinder einer Kindergartengruppe kostenlos mitfahren.
- Für Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren gibt es ermäßigte Einzelkarten.
- Ab 15 Jahren fahren Kinder zum Erwachsenenfahrpreis.
- Beim Franken-Abo Plus und dem HNV-Job-Ticket können zu bestimmten Zeiten weitere Personen mitfahren:
Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr und an Wocheneden und Feiertagen ganztags eine weitere erwachsene Person und zwei Kinder von 6 bis 14 Jahren. Statt einer erwachsenen Person kann auch ein weiteres Kind mitfahren. Beim Landesfamilienpass gilt die Mitnahmeregelung für alle im Pass eingetragenen Familienmitglieder.
- Dein Hund braucht grundsätzlich ein eigenes Ticket.
- Bei einzelnen Fahrten löst du eine Einzelkarte Kind für die entsprechende Strecke.
- Wenn dein Hund regelmäßig mitfährt, kannst du für diesen eine Monatskarte (Jedermann) für 1 Zone lösen. Für den Hund gilt diese im HNV-Gesamtnetz.
- Ausnahme: kleine Hunde (und andere Tiere) in geeigneten Behältnissen, Blindenführhunde und andere Assistenzhunde fahren kostenlos mit.
- Beim D-Ticket und D-Ticket Job (nicht D-Ticket JugendBW!), beim Franken-Abo, Franken-Abo Plus, beim Senioren-Abo und beim HNV-Job-Ticket fährt dein Hund ebenfalls kostenlos mit.
- Bei der Tageskarte Plus kann statt einer Person auch ein Hund mitfahren.
- Es besteht Anleinpflicht. Hunde, die andere Fahrgäste gefährden können müssen zudem einen Maulkorb tragen.
- Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Mitnahme in der Bahn
- grundsätzlich möglich
- wochentags zwischen 6:00 und 9:00 Uhr ist zusätzlich eine Fahrradkarte nötig
- ganztägig kostenlose Mitnahme am Wochenende und an an Feiertagen
- es besteht kein Anspruch auf Beförderung, Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang
- Du darfst maximal ein Fahrrad mitnehmen.
- Erlaubt sind zweirädrige einsitzige Fahrräder mit und ohne Hilfsmotor und zusammengeklappte Radanhänger. Ebenfalls erlaubt sind E-Tretroller. Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, werden auch Liegeräder, Tandems und Dreiräder befördert.
- Fahrräder müssen in den für Fahrradmitnahme gekennzeichneten Bereichen untergebracht und entsprechend gesichert werden.
- Zusammengeklappte kleine Faltfahrräder und Tretroller (Gewicht unter 15 kg, Länge unter 115 cm) mit und ohne Motor kannst du als Handgepäck kostenlos mitnehmen.
Mitnahme im Bus
- grundsätzlich ausgeschlossen
- In den bwregiobus-Linien 7, 11, 19 und 640 ist die Fahrradmitnahme kostenfrei möglich. Ausnahme: Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 9:00 Uhr können im bwregiobus keine Fahrräder mitgenommen werden.
- In den bwregiobus-Linien werden pro Fahrzeug maximal 2 Fahrräder befördert. Es besteht kein Anspruch auf Beförderung, Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang. Erlaubt sind nur zweirädrige Fahrräder ohne Motor und zusammengeklappte Fahrradanhänger.
- Über die Sommermonate (1. Mai bis vorletzter Sonntag im im Oktober) ist die Mitnahme von Fahrrädern bei den im Fahrplan entsprechend gekennzeichneten Fahrten der Linie 635 ebenfalls möglich.
- Zusammengeklappte kleine Faltfahrräder und Tretroller (Gewicht unter 15 kg, Länge unter 115 cm) mit und ohne Motor kannst du als Handgepäck kostenlos mitnehmen.