Dein gutes Recht
Zug ausgefallen, Anschluss verpasst oder andere Unannehmlichkeiten erlebt? Leider läuft auch bei uns nicht immer alles rund. Hier verraten wir dir, an wen du dich in welchem Fall wenden kannst und was es mit der Mobilitätsgarantie im HNV auf sich hat.
Ansprechpartner Fahrgastrechte
Betrifft dein Anliegen eines der Partnerunternehmen im HNV, kannst du deine Anfrage gerne direkt per E-Mail an das zuständige Verkehrsunternehmen senden. Wenn du dir unsicher bist, welches Unternehmen zuständig ist, nutze unser Kontaktformular.
Bei Unannehmlichkeiten durch Zugausfällen und Verspätungen im Schienenverkehr hilft bundesweit das Servicecenter für Fahrgastrechte der Deutschlandtarifverbund-GmbH weiter.
Kundenanliegen beantworten wir und unsere Partnerunternehmen kompetent, kundenorientiert und möglichst zeitnah. Trotzdem kann es einmal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Als HNV beteiligen wir uns deshalb am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr.
Wenn du mit unserer Bearbeitung deines Anliegens nicht zufrieden bist, kannst du einen Schlichtungsantrag stellen. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft dein Anliegen und erarbeitet – für dich kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin
www.schlichtung-reise-und-verkehr.de
HNV-Mobilitätsgarantie
Anschluss verpasst? In bestimmten fällen erstatten wir dir deine Taxi-Kosten.
Als Stammkunde erhältst du ein Pünktlichkeitsversprechen: Wenn dein Bus oder deine Bahn mehr als 30 Minuten Verspätung hat und du keine andere Verbindung nutzen kannst, darfst du auf ein Taxi umsteigen. Die Kosten dafür bekommst du bis zu einem Betrag von maximal 35 Euro erstattet.
Alle Inhaber*innen des Franken- oder des Senioren-Abos sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung (gültige Wertmarke).
Du kannst die Mobilitätsgarantie nutzen, wenn du dein Ziel voraussichtlich mehr als 30 Minuten später als geplant (laut Fahrplan) erreichst und es keine andere Verbindung mit Bus oder Bahn gibt.
Sie gilt jedoch nicht, wenn:
- die Verspätung durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, Sperrungen) verursacht wurde,
- die Störung bereits vor deinem Ticketkauf bekannt oder angekündigt war,
- du die Verspätung selbst verschuldet hast.
Um dein Geld zurückzubekommen, musst du innerhalb von zwei Wochen (Ausschlussfrist) einen Antrag stellen. Dafür füllst du das spezielle Erstattungsformular vollständig aus und reichst es zusammen mit deiner Taxi-Quittung und einer Kopie deiner Fahrkarte beim HNV oder dem jeweiligen Verkehrsunternehmen ein.
Du erhältst den Betrag per Banküberweisung. Andere Möglichkeiten bestehen nicht.